Beschluss des Nationalrates: BBU-Errichtungsgesetz u.a.

Es wird die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Rechtsberaterinnen/Rechtsberatern in der Bundesbetreuungsagentur abgesichert

  • Beschluss des Nationalrates: 3. Juli 2024
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hauptgesichtspunkte

Laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes seien Bestimmungen des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU-G) und des BFA-Verfahrensgesetzes (BFA-VG) im Wesentlichen deshalb als verfassungswidrig aufgehoben worden, da die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerberinnen/Asylwerber und Fremde durch die Bundesbetreuungsagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) bloß vertraglich, jedoch in institutioneller Hinsicht nicht hinreichend gesetzlich abgesichert gewesen sei. Damit sei das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.

In Reaktion darauf wird mit dem Gesetzesentwurf nun die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberaterinnen/Rechtsberater umfangreich gesetzlich abgesichert. Dem entsprechend wird die besondere Stellung der Rechtsberaterinnen/Rechtsberater in der Bundesagentur insbesondere durch genaue Regelung der Dienst- und Fachaufsicht im Fachbereich Rechtsberatung, durch Normierung eines erweiterten Kündigungs- und Entlassungsschutzes und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Beteiligung des Aufsichtsrates sowie durch Vorgaben hinsichtlich des Aufgabenfeldes der einzelnen Rechtsberaterinnen/Rechtsberater gesetzlich abgesichert. Darüber hinaus werden begleitende Regelungen zur Kostenrechnung der Bundesagentur, zum Qualitätsbeirat der Bundesagentur und zur Qualitätssicherung in Belangen der Rechtsberatung und Rechtsvertretung sowie zur Organisation der Zurverfügungstellung von Dolmetscherinnen/Dolmetschern getroffen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres